Kartular

Schriften aus dem 14. Jahrhundert

Ausschnitte aus dem Klosterreglement im Königsfelder Kopialbuch.

Bild: StAAG AA/0428 fol. 25v ff. (www.e-codices.unifr.ch)

Was steht in der Klosterordnung? – Ergebnis

Folgende Antworten sind richtig: 

  • Hier wird detailliert festgelegt, welche Jahrzeiten gefeiert werden müssen, etwa auch, welche Gebete bzw. Gesänge wiedergegeben werden sollen.
  • In Zusammenhang mit Jahrzeiten oder Feiertagen werden Abgaben geregelt.
  • Es wird aufgelistet, welche Güter zugunsten des Klosters erworben worden sind.

In dem Dokument wird zuerst in beeindruckender Länge über die Ländereien des Klosters referiert. Es wird damit erneut deutlich, wie sehr das gesamte Kartular auch dazu bestimmt ist, bei der Bestandessicherung des Gotteshauses zu helfen. Wobei die Auflistung der klösterlichen Güter, die rund die Hälfte des Dokumentes umfasst, auch Informationen zur Verwendung von Erträgen aus diesen Ländereien enthält, woraus dann wiederum Anweisungen zum Klosterleben hervorgehen. So wird beispielsweise in der 2. Spalte auf Folio 26r festgehalten, dass der zuständigen Ordensschwester aus dem Gut «Zwillikon» Wein und Gewürze zu geben seien, damit eine Jahrzeit gefeiert werden kann (der Ausschnitt befindet sich nicht unter den obigen Originalen): «Wir wellen ouch daz die Epthissenn und die chellerin gebunden sein, daz si der swester geben allen den win des si ze kosthend bedarf es sie pfeffer oder sultz oder was daz si da man win zuo bedarf und ouch zuo dem iartziten».