Privaturkunde: Verkauf eines Ackers

Stadtarchiv St.Gallen, SpA, Tr. B, 9, No. 17.

Die auf den 20. März 1324 datierte, kleine Urkunde hält den Verkauf eines Ackers im Grund in Rebstein im St.Galler Rheintal fest. Verkäufer war Göswin von Rebstein, Käufer ein Jakob der Has. Wer war dieser Göswin von Rebstein?

In vier Urkunden aus dem Zeitraum von 1303 bis 1324 wird er erwähnt, in zwei davon als Amtsträger des Klosters und als Angehöriger des Niederadels: 1303 verkaufte er als «ministerialis» im Auftrag des Klosters St.Gallen einen Eigenmann, in einer Urkunde von 1312 wird er als «dienstman» des Klosters bezeichnet, und 1321 und 1324 tritt er selber als Schenker bzw. Verkäufer in Erscheinung. Als Ministerialer oder Dienstmann des Klosters gehörte er dem gewöhnlichen Ritteradel an.

Die Forschung unterscheidet zwischen drei Adelskategorien: den Grafen, den Hochfreien (Nobiles, Edelfreie, Freiherren) und dem gewöhnlichen Ritteradel. Die unterste, umfangreichste Adels-kategorie entstand im Hof-, Verwaltungs- oder Kriegsdienst der grossen weltlichen und geistlichen Herrschaften; Göswin von Rebsteins Funktion für das bedeutende Benediktinerkloster St.Gallen ist lediglich im Bereich der Verwaltung nachzuweisen.

Beachte Nasalstriche und er-Kürzungen.