Speiseordnung

Stadtarchiv St.Gallen, SpA, Bd. W, 14.

Stadtarchiv St.Gallen, SpA, Bd. W, 14.

Ein frühneuzeitliches Spital beherbergte nebst Kranken auch Waisenkinder und Pfründner. Pfründner waren meist ältere Menschen, die unentgeltlich oder gegen Bezahlung Aufnahme im Spital fanden und dort bis an ihr Lebensende versorgt wurden. Der Preis für eine Pfründe hing vom Alter und den Ansprüchen der Käufer ab und konnte bar und/oder in Form von Hausrat, Häusern, Gütern, Renten oder z.T. auch Arbeitsleistungen bezahlt werden.

Im Heiliggeist-Spital St.Gallen gab es drei unterschiedliche Pfrundkategorien. Mittellose erhielten unentgeltlich eine so genannte Siechenpfrund, abgeleitet vom mittelalterlichen Wort «siech» (krank). Ihre Verpflegung bestand zur Hauptsache aus Getreidebrei, war vitaminarm und führte noch im 18. Jahrhundert zu mangelbedingten Krankheiten. In der so genannten Mittelpfrund war die Verpflegung etwas besser, dafür musste jedoch eine Abgabe entrichtet werden. Am besten wurden die Herrenpfründner verpflegt. Ihr Essen war angereichert mit Fleisch und Fisch, inbegriffen war täglich ein gewisses Quantum Wein. Einzig an den kirchlichen Feiertagen hatten alle Pfründner Aussicht auf abwechslungsreichere Verpflegung, wie die Speiseordnung von 1667 zeigt.

Nebst unterschiedlicher Verpflegung genossen die einzelnen Pfrundkategorien auch unterschiedlichen Komfort. Die Siechen- und die Mittelpfründner schliefen in Sälen oder Zimmern mit mehreren Personen, Herrenpfründner erhielten eigene Gemächer.