Sammelhofrecht aus dem grossen Urbar

Ausschnitt aus dem Urbar von 1331, S. 175a.
KAE, A.GI.2.

Das Sammelhofrecht ist im Urbar von 1331 überliefert. Es verzeichnet die Rechte der Gotteshausleute von Einsiedeln und der Hofleute von Neuheim, Erlenbach, Stäfa und Kaltbrunn und gibt Antworten auf Fragen zur Gerichtspraxis.

Das Hofrecht ist in verschiedene Paragraphen gegliedert. Die ersten 3 Paragraphen werden in der 2. Archivaufgabe behandelt. Dort erfährst Du, wer wann Gericht hält und wer vor Gericht erscheinen muss. Das Erscheinen vor Gericht ist Pflicht. Die folgenden Paragraphen regeln das Strafmass für Absenzen, die Aufgaben des Ammans und das Strafmass für das Versäumen der Abgaben, welche die Hofleute dem Kloster zu leisten haben.

In dieser Übung hast Du Gelegenheit, Dich mit der Schrift aus dem 14. Jahrhundert vertrauter zu machen. Lasse bei der Transkription das Paragraphenzeichen weg. Beginne den neuen Paragraphen jeweils mit einem Grossbuchstaben und kennzeichne Trennungen am Zeilenende mit einem Trennungsstrich.

Zitationsvorschlag

Andreas Kränzle, Sara Galle: Ad fontes, Transkriptionsübung: Sammelhofrecht aus dem Grossen Urbar, CC-BY, URL: www.adfontes.uzh.ch/3230/training/deutsche-transkriptionsuebungen/sammelhofrecht-aus-dem-grossen-urbar/.