Die Edition

MGH Const. 4, 2 Nr. 770, S. 764.

Der zuvor betrachtete Ausschnitt bietet neben Informationen zum Empfänger auch Informationen zum Rechtsakt der Urkunde, also dem für ein Regest relevanten Inhalt.

Aber auch ohne tiefgehende Lateinkenntnisse kann man sich diesen Inhalt erschließen, und zwar mithilfe der Urkundenedition in den Monumenta Germaniae Historica.

Dabei ist folgende Zwischenüberschrift interessant:

RECEPTIO IN PROTECTIONEM IMPERII.