04 Schiedsgericht

Schriften aus dem 15. und 18. Jahrhundert

Ausschnitt aus dem zweiten Band des Burkardenbuchs. Klosterarchiv Einsiedeln, A.II.2.

Inhaltsverzeichnis - Ergebnis

Auf dem oben mit LXXXV beschriebenen Blatt ist aber nichts von dem Schiedsspruch zu entdecken. Da das Burkardenbuch foliiert ist, sind nur die Recto-Seiten nummeriert.
Der Schiedspruch beginnt auf fol. 85v, also auf der Rückseite des gezeigten Blattes. Du kannst Dich selbst überzeugen und weiterblättern.

Die korrekte Zitierweise des Schiedsspruchs aus dem Burkardenbuch ist also:
A.II.2, fol. 85v-86r.
Oder nach moderner Paginierung:
A.II.2, S. 50-51.