04 Schiedsgericht

Schriften aus dem 15. und 18. Jahrhundert

Anlassbrief.
KAE, A.BK.5.

Textverständnis - Erklärung

Der Anlassbrief regelt das Verfahren des Schiedsgerichts.
Einleitend erklären die Parteien (der Abt und der Konvent von Einsiedeln einerseits, der Landammann und die Gemeinde von Schwyz andererseits), dass sie die schon lange andauernden Streitigkeiten friedlich beilegen möchten.

Die beiden Parteien einigen sich auf ein Schiedsgericht mit einem Obmann und vier Schiedsleuten, von denen jede Partei zwei bestimmt.