02 Offnungen

Schriften aus dem 14., 15. und 17. Jahrhundert

Offnung von Brütten, S. 1.
KAE, Q.E.2.

Offnung von Brütten - Ergebnis

Die Transkription lautet:

Herr sydt das es ist hüt ein verkünter tag acht
tag vorhin wen mein here von den Einsidlen
wil meientäding haben uff Sant Conradstag soll
man nieman verkünden wan es ist ein ver-
künter tag allen denen die erb unnd eigen hand
siben schuo wyt oder breiter die sond hüt
allhie sein zuo der ofneten.

Die Offnung hat einen mündlichen Charakter und wirkt wie ein «Protokoll» der Interaktion zwischen Herren und Bauern. Auf die Frage des Herrn oder des Ammanns ziehen sich die Hofjünger zur Beratung zurück, dann antwortet ein Sprecher. Die Offnung bietet eingangs nicht eigentlich Informationen über unbekanntes oder noch zu findendes Recht, sondern legt den Ablauf des Gerichts fest.
Durch die Bereitschaft der Bauern, die Fragen des Abtes oder seines Ammanns zu beantworten, wird die Herrschaft rituell bestätigt und anerkannt.