Erklärung Registrata-Sigle

Mailand, AS, Pergamene per fondi c. 362, n. 40.

Die Registrata-Sigle ist ein Zeichen, meist ein großes R, welches nachträglich in einer Kanzlei auf die Urkunde aufgebracht wurde. Das R steht für "registriert", der Vermerk R auf einer Urkunde bedeutet also, dass die Urkunde in der Kanzlei erfasst wurde. In der Regel wurde die Urkunde in der Kanzlei erneut abgeschrieben (in ein Register) oder der Inhalt wurde kurz zusammengefasst. In den meisten Kanzleien wurden allerdings nicht alle ausgehenden Urkunden registriert.

Beispiel: So ist es wahrscheinlich, dass unsere Urkunde, nachdem sie in der Kanzlei ausgefertigt wurde, durch einen Kanzleimitarbeiter Heinrichs VII. vollständig oder in einer verkürzten Form in ein Register eingetragen wurde. Die Eintragung wurde durch das R auch auf der Urkunde vermerkt. Es ist allerdings nie auszuschließen, dass die Registrierung erst im Archiv des Empfängers erfolgte und somit auch das R erst dort aufgebracht wurde.