Flandernprivileg von Gräfin Margarete 1252

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Das Wappen des Brügger Kontors aus dem Braunschweiger Schichtbuch des Herman Bote, ca. 1514. Original in der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel, Signatur: Codex Guelferbytanus, 120 Extravagantium, 21v. Hier abgebildet das Faksimile im Europäischen Hansemuseum Lübeck, Foto: Europäisches Hansemuseum © Olaf Malzahn.

Die Transkription lautet:

Wy Margriete graefnede van Vlaen-
dre ende van Henegouwe. Ende ic
Guy haer sone. graue van Vlaendre
doen te wetene alle den ghenen
die dezen ieghenwoordighen brief
zullen zien. dat ghehebt den raet
van onzen edelen ende wyzen van
rechten hier vp van onzer parlemen-
ten. Herman gheseit Hoire van Lu-
beke. ende Jordaen van Hamburch. boden vanden Cooplieden
vanden roomschen rike. hebbende vulmaecte
Übersetzung:

Wir, Margarete, Gräfin von Flandern und Hennegau, und ihr Sohn Guy, Graf von Flandern, tun zu wissen allen denen, die diesen gegenwärtigen Brief lesen sollen, dass auf Rat von unseren Edlen und Weisen von Rechten her und von unserem Parlamenten, Herman Gesandter Hoire von Lübeck und Jordan von Hamburg, beide von den Kaufleuten des Römischen Reichs, vollmächtig sind...

Hintergrund:

Da die Stadt über Land und Meer gut erreicht werden konnte und seit dem 13. Jahrhundert regelmäßig Handelsmessen abhielt, nahmen Kaufleute große Distanzen auf sich, um hier Handel zu treiben. Die Reise war nicht nur gefährlich, sondern auch teuer: Zollstellen in Flandern kosteten die Fernhändler viel Geld.

Um diese Zollabgaben zu mindern, schlossen sich Kaufleute häufig zu Gilden oder "Hansen" zusammen. Ein gemeinsames Auftreten erhöhte die Chancen auf finanzielle Vergünstigungen. Zwei Vertreter der niederdeutschen Kaufleute, der Hamburger Notar Jordan von Boizenburg und der Lübecker Herman Hoyer, verhandelten seit Frühjahr 1252 mit Gräfin Margarethe II. von Flandern über Privilegien.

Die beiden Gesandten erwirkten 1252 und im Folgejahr weitreichende Handelsprivilegien für die niederdeutschen Händler: Unter anderem befreite sie das Flandernprivileg vom Zoll in Damme. Dort landeten die Kaufleute, die über die Nordsee anreisten, und fuhren über den Zwin nach Brügge. Das Brügger Kontor der Hansekaufleute in Brügge erhielt bis zu seiner Verlegung nach Antwerpen im Jahr 1546 zusätzliche Privilegien. Sie erlaubten den Händlern auch die Arbeit an Feiertagen und bewahrte sie davor, kollektiv für die Schulden anderer Kaufleute zu haften.