03 Urkunden aus dem Marchenstreit

Schriften aus dem 16. und 18. Jahrhundert

Eintrag des Schiedsspruchs von 1217 (KAE, A.BK.4) im Summarium des Amtes Einsiedeln Bd. 12. (Ausschnitt).
KAE, B.16/13.

Summarium transkribieren – Ergebnis

Die Transkription lautet:

Um sich auszugleichen, kammen
beyde Theile vor den Grafen Rudolph.
Die von Einsiedeln zeigten aus den Kai-
serlichen Briefen die Gränzen. Die
von Schweiz bewiesen durch Zeugen, daß
gewisse Güter inner den Gränzen
die Jhrigen seyen.

Das Kloster beruft sich auf verschriftetes Recht, also auf Privilegien Ottos des Grossen (947), Heinrichs V. (1114) und Konrads III. (1143/1144), um die Nutzung der Güter zu legitimieren.
Die Schwyzer wollen dagegen durch Zeugen eine längere Zeit bestehende Nutzung des entsprechenden Gebietes belegen und pochen damit auf das Recht des Ersitzens bzw. die Rechtsgewohnheit.