Ordnung des Hansekontors in Nowgorod 1268

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Das Wappen des Nowgoroder Kontors aus dem Braunschweiger Schichtbuch des Herman Bote, ca. 1514. Original in der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel, Signatur: Codex Guelferbytanus, 120 Extravagantium, 21v. Hier abgebildet das Faksimile im Europäischen Hansemuseum Lübeck, Foto: Europäisches Hansemuseum © Olaf Malzahn.

Die Transkription lautet:

So we so hofwarde is dhe sal dhen hof bewaren bitto 3 mesterman to bedde sin. vnde he beware dhe hunde to rechtere tit. dot aver dhe hunde iegenen schadhen binnen dhere tit dhe he se bewaren sal. dhar antwordhe he selue vore. oc anderswe dhe hunde dhan dhe hofwarde dhar antwordhe he vore dhe se loset schvt dhar schadhe af. tostottet auer dhe hunde dhe keden dhar ne heuet dhe hofwarde negeine schult an.
Übersetzung:

Der Hofwächter soll den Hof bewahren bis drei Meister zu Bett gegangen sind, und er hüte die Hunde zur rechten Zeiten. Tun aber die Hunde zu dieser Zeit, wo er sie hütet, irgendeinen Schaden, das muss er selbst es verantworten. Lässt aber jemand anderes als der Hofwächter die Hunde los, dann soll derjenige, der sie losgelassen hat, dafür verantwortlich sein, wenn Schaden entsteht. Wenn aber die Hunde die Ketten losreißen, hat der Hofwächter daran keine Schuld.

Hintergrund:

Das Grundstück des Peterhofs maß fast zwei Quadratkilometer. Darauf befanden sich die Wohnhäuser mit Schlafräumen und "stoven" (Stuben), die als Gemeinschaftsräume genutzt wurden. Der Handel fand in den "kleten" (Kaufläden) statt - dort bewahrten die Kaufleute Warenproben auf, welche die Käufer vor Abwicklung des Geschäfts begutachteten. Große Warenmengen wurden in Speichergebäuden aufbewahrt.

Die wertvollen Waren, die sich auf dem Kontorsgelände befanden, wurden Ziel zahlreicher Überfälle. Ein Zaun um das Areal reichte 1412 nicht aus, den Diebstahl von mehr als acht Honigfässern zu verhindern. Auch die in der vorliegenden Quelle genannten Hunde schlugen wohl nicht an, als die Diebe den Zaun durchsägten, um die Fässer zu entwenden.