Ein Gerichtsfall aus den Berner Turmbüchern (1582, Kurrent)

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Die Transkription lautet:

Wie er aber an einer mit wuch
Znacht heim gangen, und er
ann sinnen Zinß huß angcklopffet
heige, Syge Adam
Wyß komen, unnd Ime die
dürren uff thann, unnd
zu Ime müller gesprochen
wo sin frauw sye, daß sy
Ime nit uff duye, Habe
er domallenn vermälltem
Adam Wyssen, Zu antwurtt
gäbenn er wüsse nit wo sy
sye unnd er wette daß sy
der düffell hätte

Hanns Müller wird von seinem Bekannten Adam Wyß auf das Fehlen seiner Frau angesprochen. Er behauptet daraufhin, dass er nicht wüsste, wo seine Ehefrau hingegangen sei, und jagt sie zum Teufel.

Der Prozess endet damit, dass Hanns Müller dazu verurteilt wird seine Aussagen und Flüche zu widerrufen. Daraufhin wird er aus dem Käfigturm entlassen. Sein Leben in Freiheit war jedoch von kurzer Dauer, da er zwei Wochen später wegen einer Wirtshausschlägerei erneut inhaftiert wurde.