Gemeinds-Buch: Massnahmen zur Ausrottung des Wolfs

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Stadtarchiv St.Gallen, Archiv der Ortsgemeinde Straubenzell, Bd. D, I, S. 71.

Die Transkription lautet:

Also demselben vorzukommen hat ein wohlweise oberkeit mit den
underthanen ein anschlag gemacht, dass jeder baur und andere von
jedem stuckh rosss und vich hat müsen 1 bazen oder 4 kreuzer geben,
sonderlich im hoff meister ambt dess fürstlichen gottshauss St. Gallen,
und soll auss demselbigen gelt einem jeden, so ein wolff schussse oder
sonst in ander weg überkäme, gegeben werden für seinen lohn, er
seye gleich, wer er wölle, 30 gulden.

Als Hilfe für Haushalte, deren Vieh dem Wolf zum Opfer gefallen war, beschloss die Obrigkeit, dass jeder Bauer und alle Vieh- oder Pferdebesitzer einen Batzen oder vier Kreuzer dem Hofmeisteramt des Gotteshauses St.Gallen abgeben mussten. Von diesem Geld sollten diejenigen Personen, welche einen Wolf erlegten oder fingen, mit 30 (Florentiner) Gulden belohnt werden.