Datierungsübung 2 – Aufgabe Indiktion 2

Datierungsübung 2

Warum hat aber der Urkundenschreiber als Indiktion 14 angegeben? Hat er sich getäuscht oder haben wir einen Fehler gemacht? Hier einige mögliche Antworten:

1. Wenn sich Indiktionszahl und Inkarnationsjahr widersprechen, sollte man grundsätzlich der Angabe der Indiktion folgen. In unserem Fall ist die Urkunde deshalb auf den 29.12.1315 zu datieren.
2. Wir sind bis jetzt von einem Jahreswechsel ausgegangen, der am 1.1. stattfindet (Circumcisionsstil). Wenn man vom Nativitätsstil (Jahreswechsel am 25.12) ausgeht, stimmen Inkarnationsjahr und Indiktionszahl überein. Die Urkunde ist deshalb auf den 29.12.1316 zu datieren.
3. Wenn sich Indiktionszahl und Inkarnationsjahr widersprechen, sollte man grundsätzlich der Angabe des Inkarnationsjahres folgen. Die Urkunde stammt deshalb vom 29.12.1316.
4. Wir sind bis jetzt von einem  Jahreswechsel ausgegangen, der am 1.1. stattfindet (Circumcisionsstil). Wenn man vom Nativitätsstil (Jahreswechsel am 25.12) ausgeht, stimmen Inkarnationsjahr und Indiktionszahl überein. Die Urkunde ist deshalb auf den 29.12.1315 zu datieren.

[Datum et actum in Pfeffinkon,] anno domini MCCCXVI quarto kal. Ianuarii, indictione XIIII.