Frühneuzeitliche Quellen aus dem Staatsarchiv Zürich

Die «Leichtfertigkeit» einer Köchin

Der historische Einzelfall und die gesellschaftlichen Norm: Margareth Bischoff und Zürcher Sittenmandate – Aufgabe

Das Mandat vom 29. Januar 1668 «wider die hurey und ehebruch / unzeitigen ehen / frühzeitigen beyschläffe / und andere leichtfertigkeiten» verbietet der Jugend Vergnügungen aller Art, etwa Tanz, Zusammenkünfte und nächtliche Besuche. Es verurteilt vorehelichen Geschlechtsverkehr und es kriminalisiert den Ehebruch. Tonangebend sind Argumente der Moral und der Ökonomie: Sexualität ist von einem theologischen Standpunkt aus nur im Rahmen der Ehe erlaubt; heiraten aber darf nur, wer über genügend Einkommen verfügt. Für viele Zürcherinnen und Zürcher ohne sicheres Auskommen ist das eine unlösbare Zwickmühle.

Das ganze Sittenmandat kannst Du über diesen Link einsehen. Für diese Aufgabe musst Du die Seiten 11 und 12 genauer ansehen, um die Frage zu beantworten, welche Strafen für Ehebruch in Zürich vorgesehen sind.

Mandat vom 29.01.1668 (StAZH, III AA b 1-3): Titelblatt.