Berner Chorgerichtsmanuale (1732-33, Kurrent)

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Die Berner Chorgerichte wurden im Zuge der Reformation am 21. Juni 1528 per Mandat eingeführt und bestanden bis zu ihrer Abschaffung im Jahr 1831. Jede Kirchgemeinde erhielt ein eigenes Chorgericht, das allerdings dem Berner Chorgericht unterstellt war. Dieses fungierte als Appellationsinstanz für die übrigen Gerichte und wurde manchmal als «Oberchorgericht» bezeichnet. Vor dem Berner Chorgericht wurden also nicht nur Stadtberner Fälle, sondern auch solche aus den umliegenden Gemeinden verhandelt. Der Name «Chorgericht» ist auf das Wort «choren» zurückzuführen, das «Ehehändel ausfechten» bedeutet. Neben dem Berner Ausdruck «Chorgericht» existierten in anderen Kantonen die Bezeichnungen «Ehegericht» (Zürich, Schaffhausen, St. Gallen, Appenzell AR) oder «Banngericht» (Basel).

Aufgabe der Chorgerichte war es, Almosen und Feiertage zu regeln, Ehekonflikte zu schlichten und Verstösse gegen sittliche und kirchenrechtliche Verordnungen zu ahnden, d.h. die Sexual- und Sozialdisziplinierung zu überwachen. Konkret wurden vor den Chorgerichten unter anderem Vergehen wie Gotteslästerung, unregelmässiger Kirchgang, Ungehorsam gegenüber den Eltern, Ehebruch oder Trunksucht verhandelt. Als Strafen wurden Verwarnungen, Ausschluss vom Abendmahl, Bussen, Gefängnis, Verbannung oder die Todesstrafe ausgesprochen. Das Strafmass wurde im 18. Jahrhundert auf den Widerstand der Bevölkerung hin herabgesetzt. 

Diese Transkriptionsübung beschäftigt sich mit einer Klage von Barbara Amman aus Herzogenbuchsee. Sie unterstellt Daniel Weibel aus Murten, dass er der Vater ihres unehelichen Kindes sei. Der Prozess beginnt am 4. Oktober 1732 mit der Schilderung von Barbaras Anliegen und dem Beschluss, Daniel vor das Berner Chorgericht vorzuladen. Am 11. Oktober nimmt Daniel zu Barbaras Klage Stellung. Es folgen weitere Einträge, die den Verlauf des Prozesses dokumentieren. Schliesslich endet der Prozess am 23. April 1733 nach einer Dauer von einem halben Jahr. In der Transkriptionsübung kannst Du den Verlauf des Prozesses und seinen Ausgang in Erfahrung bringen.