Kaiserurkunde


Kaiser Ludwig erlaubt den Bürgern der Stadt St. Gallen die Erhebung eines Umgelds:
Stadtarchiv St. Gallen, Tr. I, No. 8.

1334 erlaubte Kaiser Ludwig den Bürgern der Stadt St. Gallen die Erhebung eines Umgelds. Das Wort Umgeld (Ungeld, Ohmgeld, Akzise) bezeichnet allgemein zahlreiche Formen der Besteuerung von Verbrauch und Verzehr, oft ist jedoch konkret eine Verzehrsteuer auf Wein- und Bierkonsum gemeint.

Das Umgeld konnte ursprünglich von Stadtherren, später jedoch auch von Landesherren in ihren Städten erhoben werden. Erstmals überliefert sind Umgelder im 11. Jahrhundert in Spanien und Venedig, im 13. und 14. Jahrhundert sind sie auch in deutschen Reichsteilen belegt. Umgeld oder Ungeld leitet sich ab von Ohmgeld. Ohm bedeutet Mass, Weinmass oder Gefäss. In St. Gallen betrug die Höhe der Abgabe 6,25 Prozent von Wein und Bier, die man mit einem Mass ausschenkte und verkaufte.
Umgeld-Einnahmen konnten für den städtischen Gesamthaushalt von grosser Bedeutung sein.

Für St. Gallen gestaltet sich der Vergleich zwischen Umgeld- und Steuereinnahmen wie folgt: Z.B. nahm die Stadt im Jahre 1470 730 Pfund an Steuern und 360 Pfund an Umgeld ein; im Jahre 1520 betrugen die Steuereinnahmen 898 Pfund, diejenigen aus dem Umgeld 536 Pfund.

Teilweise verpachteten Städte die Umgeldeinnahmen für gewisse Zeit. So konnte die Stadt mit dem Einkommen einer vereinbarten Summe rechnen, was gerade bei konjunkturempfindlichen Waren wie dem Wein von Bedeutung sein konnte.

Konjunkturschwankungen und potenzielle Einnahmeschwankungen für die Städte zeigen sich auch daran, dass die Höhe des Weinumgelds oft nicht schriftlich fixiert wurde, um eine gewisse Flexibilität in der Handhabung zu wahren. In Schaffhausen beispielsweise behielt sich der Rat 1367 das Recht vor, die Höhe des Umgelds je nach städtischer Finanzlage zu erhöhen oder zu vermindern.

Beachte die häufige er-Kürzung! Transkribiere û als u.