Frühneuzeitliche Quellen aus dem Staatsarchiv Zürich

Die «Leichtfertigkeit» einer Köchin

«Blaues Register», Band 23.2, S. 265:
«Leichtfertigkeiten» 1668, Klasse 2: Ausschnitt.

Der historische Einzelfall und die gesellschaftliche Norm: Margareth Bischoff und Zürcher Sittenmandate – Erklärung

Weshalb wird Margareth Bischoff überhaupt ein Fall für die Justiz? Antworten liefert Dir ein anderer Eintrag im «Blauen Register» zu den «Leichtfertigkeiten» von 1668, der das «mandat der statt Zürich wider die hurey und ehbrüch, unzeitige ehen, frühzeitige beyschlaff und andere leichtfertigkeiten» nennt.

Mandate sind das Produkt gesellschaftlicher Erwartungen und obrigkeitlicher Normen. Sie kriminalisieren das Handeln einer Margareth Bischoff, weil diese zu viele Männer gleichzeitig liebt - vielleicht auch, weil sich dies für sie finanziell lohnt. Für Zürich und viele andere frühneuzeitliche Städte sind Mandate mit ihren Sittenregeln und Verhaltengeboten eine Massenquelle.

Im «Blauen Register» wirst Du einerseits auf handgeschriebene Zürcher Mandatsauszüge vom 28. November 1668 aufmerksam gemacht (StAZH, A 42.6) und andererseits auf die Sammlung gedruckter Mandate verwiesen. Diese umfasst für die Frühe Neuzeit sechzehn Bände und ist auf Mikrofilm einsehbar (StAZH, III AA b 1-3). In den gedruckten Mandaten findest Du, zeitnah zum Prozess gegen Margareth Bischoff, ein Sittenmandat vom 29. Januar 1668. Du könntest es auch mit Hilfe des «Repertoriums der gedruckten Zürcher Policeyordnungen» finden, also im einschlägigen Verzeichnis dieser Quellen.