Signalement der «letzten Hexe» Anna Göldin

Stadtarchiv St.Gallen, Missiven, 21. Januar 1782.

Stadtarchiv St.Gallen, Missiven, 21. Januar 1782.

Anna Göldin, die Hauptfigur des gleichnamigen historischen Romans von Eveline Hasler, war die letzte Frau, die man in Europa – im Zeitalter der Aufklärung, zu einem Zeitpunkt, als Voltaire und Rousseau bereits gestorben waren – als Hexe hinrichtete. Unter diesen Umständen ist es nicht weiter verwunderlich, dass der Fall damals grosses Aufsehen erregte. Im Deutschen Reich betitelte man die Hinrichtung als «Justizmord»; die «Göttingischen Anzeigen von gelehrten Sachen» fanden es unbegreiflich, dass «in einem Lande, dessen Bewohner sich [...] durch ihre Aufklärung und häufigen Verbindungen mit Auswärtigem auszeichnen [...]», eine Frau für ihre angebliche Zauberei hingerichtet worden war. Auch zahlreiche Schweizer Obrigkeiten wandten sich in Briefen an die Glarner Behörden mit der Warnung, sie liessen sich im Falle einer Hinrichtung von Aberglauben leiten.

Die Glarner Obrigkeit liess sich jedoch von ihrem Vorhaben nicht abbringen, schliesslich hatte Anna Göldin nach ihrer Verhaftung unter der Folter zahlreiche Taten «gestanden». So soll sie die Tochter ihres Dienstherrn Tschudi, Arzt und Fünferrichter, «verderbt» haben: Sie habe ihr nämlich mit dem Essen «Nagelsamen» zugeführt, so dass das Kind über Wochen hinweg Stecknadeln, Eisendrähte und Nägel erbrochen hätte.

Beachte die allgemeine Kleinschreibung, ausser für Eigennamen (z.B. Orts- und Personennamen). Lasse Distinktionszeichen über dem u weg.