Ordnung des Hansekontors in Nowgorod 1268

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Hofordnung (Schra) des Kontors von Noworod von 1268. Original im Russischen Staatlichen Archiv der altertümlichen Dokumente in Moskau, Signatur RGADA, f.1490, op.1, ed.chr.1, hier abgebildet das Faksimile des Europäischen Hansemuseums, © Olaf Malzahn.

Um den größtmöglichen Schutz und Erfolg auf ihren Handelsreisen zu haben, schlossen sich die Fernhändler schon früh zu Gemeinschaften, sogenannten Gilden, zusammen. Dies erhöhte etwa auf hoher See den Schutz vor Seeräubern. Doch nicht nur während der Fahrt, sondern auch am Zielort erwiesen sich die Gilden als vorteilhaft für die Kaufleute: Dort profitierten die Fahrtgemeinschaften sowohl von herrschaftlichen Schutzprivilegien als auch von begünstigenden Handelsverträgen.

Seit dem 12. Jahrhundert fuhr eine solche Gilde vornehmlich niederdeutscher Kaufleute nach Nowgorod, woher sie Luxusgüter wie Wachs und Pelze bezogen. Nachdem sie die Newamündung über die Ostsee erreichten, luden die niederdeutschen Händler ihre Waren auf kleinere, für die Binnenschifffahrt geeignete Schiffe um. Die sogenannten Sommerfahrer reisten im Frühling über die Ostsee an und blieben über den Sommer in Nowgorod, um im Herbst von den Winterfahrern abgelöst zu werden, die erst mit dem Auftauen der Seen und Flüsse im Frühjahr zurückkehrten. 

Während dieser Zeit hielten sich die Kaufleute in einem eigenen Areal mit Gebäuden zum Wohnen und Arbeiten, sowie einer Kirche, auf. Diese Niederlassung, später Kontor genannt, war dem Heiligen Petrus gewidmet und wurde deshalb Petershof genannt.

Die nach Nowgorod fahrenden Kaufleute verfassten bereits früh eine eigene Ordnung, die sogenannte Schra, für ihre Gemeinschaft.

Proposition de citation

Ad fontes, Transkriptionsübung: Ordnung des Hansekontors in Nowgorod 1268, URL: https://www.adfontes.uzh.ch/370510/