Berner Chorgerichtsmanuale (1732-33, Kurrent)

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La transcription est:

Donstags den 4 Oktobris 1732
Praeses
Min gnädiger Herr rathsherr Jenner
Assessores mine gnädigen herren omnes.
Murten scult: Ihr gnädige herren habind ihme befehlen
wollen, den Daniel Weibel von Murten so sich dorten
bim kreütz aufhalte, und von Barbara Ammann von
Herzogenbuchsee der schwängerung halb beklagt
wirdt mit verdeüten, das er sie umb Ostern herum
zu Päterlingen geschwängeret, auf donstag nechst-
künftig den 11. dis har zu hallten.

Am 4. Oktober 1732 erfährt das Berner Chorgericht von Barbara Ammanns Klage gegen Daniel Weibel. Vor einem halben Jahr, also um Ostern 1732, hätten Daniel und Barbara Geschlechtsverkehr gehabt. Barbara sei dabei schwanger geworden, Daniel allerdings streitet ab, der Vater des ungeborenen Kindes zu sein. Barbara wendet sich deswegen an das Chorgericht, das beschliesst, die beiden am 11. Oktober vorzuladen.