Zürcher Ratsmanuale: Streit um die Zürcher Zeitung

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Zürcher Ratsmanuale, StAZH B II 988, p. 8.

La transcription est:

Wowieder insofern solches
in deutscher sprache geschehe, vorgedachter
herr Bürkli sich beschwehret, als gegen eine sache,
die ihm in rüksicht auf den verkauf seiner
freitags-zeitung nachtheilig seie, zumal
auch dem dafür habenden hochobrigkeitliches pri-
vilegio, wie nicht weniger verschiedenen in
ähnlichen fällen ergangenen rathserkantnussen
zu wiederlaufen würde –

Der Kläger David Bürkli agierte als Verleger der 1674 von Barbara Schaufelberger gegründeten und bis 1914 weitergeführten Freitags-Zeitung. In der Zeit von 1784 bis 1798 etablierte sich für sein wöchentlich am Freitag herausgegebenes Blatt der Name «Bürkli-Zeitung», da er – vielleicht als Protest gegen die 1780 gegründete «Zürcher Zeitung» – 1784 denselben Namen wie die Konkurrenz angenommen hatte.

 

Glossar: 

hochobrigkeit. privilegio: hochobrigkeitliches Privileg, scheinbar gab es Bestimmungen für die Druckrechte im Zürcher Herrschaftsgebiet

rathserkantnußen: Beschlüsse des Rats