Verrechtlichung

Schriftliche Dokumente sind nicht die einzigen Quellen, die den Historikerinnen und Historikern zur Verfügung stehen, aber meistens die wichtigsten. Um den Aussagewert eines Schriftstückes einschätzen zu können, ist es nützlich, sich über die Funktion von Schrift und Schriftgut Gedanken zu machen.
Deshalb wird hier ein ganzer Abschnitt darauf verwendet, die Rolle der Schrift in der vormodernen Gesellschaft zu beleuchten.

Die historisch wichtige Frage, was die (vermehrte) Verwendung von Schrift in einer Gesellschaft verändert, beinhaltet auch Neuzugänge zur Quellenauswertung.

Für die Quellenkritik ist es wichtig zu wissen, welchen Stellenwert die verschiedenen Schriftstücke innerhalb der Gesellschaft haben, unter welchen Bedingungen sie hergestellt und wie sie verwendet werden. Was wird überhaupt aufgeschrieben und was nicht?

Die Forschungen zur Schriftlichkeit sind kaum mehr zu überblicken. In diesem Kapitel werden deshalb nur einige Begriffe und Unterscheidungen vorgestellt, die besondere Prominenz erlangt haben und die für die Interpretation der Quellen besonders geeignet erscheinen. Sie sind für die Strukturierung und Beschreibung der Forschungsprobleme hilfreich.

Bereits Marc Bloch, einer der Väter der französischen Sozialgeschichtsschreibung, betont in seiner «Apologie der Geschichte»:

«En dépit de ce que semblent par fois imaginer les débutants, les documents ne surgissent pas, ici ou là, par l´effet [d´on ne sait] quel mystérieux décret des dieux. Leur présence ou leur absence dans tels fonds d'archives, dans telle bibliothèque, dans tel sol, relèvent de causes humaines, qui n'échappent nullement à l'analyse, et les problèmes que pose leur transmission, loin d'avoir seulement la portée d'exercices de techniciens, touchent eux-mêmes au plus intime de la vie du passé, car ce qui se trouve ainsi mis en jeu n'est rien moins que le passage du souvenir à travers les générations. En tête des ouvrages historiques du genre sérieux, l'auteur place généralement une liste des cotes d'archives qu'il a compulsées, des receuils dont il a fait usage. Cela est fort bien. Mais cela n'est pas assez. Tout livre d'histoire digne de ce nom devrait comporter un chapitre ou [, si l'on préfère], insérée aux points tournants du développement, une suite de paragraphes qui s'intitulerait à peu près: ‹Comment puis-je savoir ce que je vais vous dire?›»

Bloch, Marc, Apologie pour l'Histoire ou Métier d'historien, édition critique préparée par Étienne Bloch, préface de Jacques Le Goff, Paris 1993, S. 113f.

Wenn man die schriftliche Überlieferung des Mittelalters betrachtet, fällt eines sofort auf: Während für die Zeit vor 1300 zumeist Mangel herrscht, ist die Zahl der Quellen nach 1300 häufig so gross, dass man für wissenschaftliche Untersuchungen eine Auswahl treffen muss. So sind z.B. alle überlieferten Polypticha vor 1300 nicht nur bekannt und gedruckt, sondern auch gut erforscht. Aus der Zeit nach 1300 hingegen besitzt allein das Kloster Einsiedeln mehr Urbare als für ganz Europa aus dem Frühmittelalter überliefert sind. Ein ähnlich exponentieller Anstieg der Überlieferung gilt auch für andere Quellengattungen.
Das Phänomen ist aber nicht nur auf verbesserte Überlieferungsbedingungen zurückzuführen. Seit dem Spätmittelalter wird vor allem auch mehr aufgeschrieben. Die Gründe hierfür sind in veränderten gesellschaftlichen Bedürfnissen und damit zusammenhängend in einem tiefgreifenden Mentalitätenwandel zu suchen. Die Dichte und Art der Überlieferung ist selbst also ein Indikator für historische und gesellschaftliche Prozesse.

In der königlichen Kanzlei auf Sizilien waren im 12. Jahrhundert Schreiber verschiedenster Herkunft tätig.
Bilderchronik des Petrus de Ebulo, fol. 101r.
Burgerbibliothek, Cod. 120 II.

Während die Schrift im frühen Mittelalter vorzugsweise für sakrale, liturgische und repräsentative Zwecke verwendet wird, ändert sich dies im 11. und 12. Jahrhundert:
Der Funktionsumfang der Schrift wird erweitert. Sie dient nun auch der unmittelbaren Lebensbewältigung. Hagen Keller hat diesen Wandel von der liturgischen zur «pragmatischen Schriftlichkeit» auf die Formel «Vom heiligen Buch zur Buchführung» gebracht. Die Schrift dringt nicht nur in immer mehr Lebensbereiche ein, sondern schafft auch neue Handlungsfelder (z.B. Kanzleien, Universitäten).
Im Frühmittelalter ist der Einsatz der Schrift zumeist an Klöster oder an Geistliche in den Herrschaftszentren gebunden. Seit dem 12. Jahrhundert wird in immer mehr Institutionen Schrift verwendet: in Städten, Territorialherrschaften und Adelshöfen, in den neu entstehenden Orden und Universitäten usw. Schliesslich werden sogar Alltagspraktiken Gegenstand von Aufzeichnungen und schriftlicher Wissensvermittlung (z.B. Kochbücher).

Der Sachsenspiegel ist die älteste deutschsprachige Aufzeichnung des Gewohnheitsrechts. Heidelberger Sachsenspiegel aus dem 14. Jahrhundert, f. 7r: Landrecht.
Universitätsbibliothek Heidelberg, Cod. Pal. Germ. 164.

Der Verschriftlichungsprozess wird in engem Zusammenhang mit einem Verrechtlichungsprozess gesehen (Hagen Keller). Zeugnisse der Verrechtlichung sind systematische Kirchenrechtssammlungen seit dem 11. Jahrhundert, die Statuten der italienischen Kommunen, die deutschen Stadtrechte, deutsche Rechtsbücher wie der Sachsenspiegel, Schwabenspiegel und der Deutschenspiegel mit einer sehr breiten Überlieferung. Überall scheint ein Bedürfnis nach schriftlichen Regelungen vorhanden zu sein.
Seit dem 12. und 13. Jahrhundert beginnt man aber auch auf dem Land mit Rechtsaufzeichnungen: Zunächst werden lateinische Hofrechte, seit dem 13. Jahrhundert auch deutschsprachige Offnungen und Satzungen verschriftlicht. Der Höhepunkt der Offnungsüberlieferung im deutschen und schweizerischen Raum ist aber das 15. und 16. Jahrhundert. Die Kirche führt das Schriftlichkeitsprinzip im 13. Jahrhundert in allen Prozessen, die nach kanonischem Recht ablaufen, ein.
Welche Auswirkungen die Verdichtung von schriftlichen Regelungen im Einzelfall hat, ist allerdings zeitlich und regional unterschiedlich und immer eigens zu überprüfen. Denn Rechtsaufzeichnungen setzen sich nicht von selbst in Gang, sondern müssen auch beigezogen und benutzt werden. Für die Schweiz kann man abgesehen von der Verschriftung von Weistümern für die ländlichen Gebiete bis ins 15. Jahrhundert hinein eine überwiegend mündliche Rechtskultur annehmen.

Druckerwerkstatt. Holzschnitt von J. Amman 1568

Die Erfindung der beweglichen Lettern durch Johann Gutenberg treibt einen tiefgreifenden kulturellen und gesellschaftlichen Wandel weiter. Grundsätzlich werden die Potentiale der Schrift durch den Buchdruck weiter gesteigert. Voraussetzung für den schnellen Erfolg des Buchdrucks ist die weit verbreitete Laienliteralität im 15. Jahrhundert.
Der Kern des Buchdrucks betrifft die Vervielfältigung. Durch die Technik des Buchdrucks werden die Texte ohne grossen Aufwand identisch reproduziert. Die gedruckten Texte sind schon wegen der Auflagenhöhe vor Verlust besser geschützt.
Durch den Buchdruck werden Texte publiziert. Veröffentlichen und Drucken sind Synonyme. Das verändert das Konzept des Autors. Neben die auctoritates der mittelalterlichen Welt treten nun die lebenden Schriftsteller, deren Namen für die Katalogisierung benutzt wird. Erst seit dem 18. Jahrhundert aber wird das Buch bzw. der Text als geistiges Eigentum des Autors auch rechtlich geschützt.
Schliesslich bekommt die Schrift durch den Buchdruck die Funktion der Verbreitung von Information. Leser werden zum anonymen Publikum, es entsteht allmählich eine literarische Öffentlichkeit. Die politische Kontrolle des Gedruckten wird unmöglich, weil der Buchdruck sich am Markt der Leser orientiert und nicht durch politische Grenzen wirksam eingeschränkt werden kann.
Durch den Buchdruck verändert sich auch die Verwaltung - insbesondere der Landesherrschaften. Sie verwenden nun vorgedruckte Formulare, die der Standardisierung der Akten und der statistischen Erfassung dienen.

Rudolf von Ems diktiert seinem Schreiber den «Willehalm von Orlens». Das Epos entstand vermutlich um 1235.
Universitätsbibliothek Heidelberg, Cod. Pl. germ. 323, fol. 3r.

Die Begriffe Mündlichkeit und Schriftlichkeit werden nicht einheitlich verwendet. Das resultiert einerseits daraus, dass sie auf verschiedene «Objekte» bezogen werden und damit zusammenhängend, dass das Problem Mündlichkeit / Schriftlichkeit von verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen behandelt wird.
Hinzu kommt, dass die aus dem Englischen stammenden Begriffe Oralität und Literalität (orality and literacy) andere Konnotationen aufweisen. Orality bezieht sich in der englischsprachigen Literatur (vor allem in der Kulturanthropologie) in erster Linie auf einen Kulturzustand. Literacy wird sehr stark mit Bildung assoziiert – vielleicht auch wegen der lateinischen Unterscheidung von litterati und illitterati (Herbert Grundmann).

Die Begriffe Mündlichkeit und Schriftlichkeit beziehen sich entweder auf zwei verschiedene Sprachmedien, auf verschiedene Strategien der Versprachlichung (Konzeptionen) oder aber auf ganze Gesellschaften.
Um Missverständnisse zu vermeiden, unterscheidet man auch zwischen Verschriftung und Verschriftlichung. Während Verschriftung sich auf die mediale Umsetzung einer Kommunikation bezieht, bezeichnet Verschriftlichung einen gesellschaftlichen Prozess. Zu beachten ist, dass Schrift nie die gesprochene Sprache ersetzt, sondern dass der Gesellschaft nun verschiedene Kommunikationsmodi zur Verfügung stehen.
Schliesslich ist Schriftlichkeit und Literalität von Alphabetisierung zu unterscheiden, die erst im 19. Jahrhundert breite Bevölkerungsschichten erfasst.

Die rein mediale Unterscheidung zwischen gesprochener Sprache und Schrift ist zwar eindeutig, blendet aber aus, dass im Mittelalter Texte häufig vorgelesen werden (Dichtung, Offnungen u.ä.): eine Kommunikationssituation, die mit dem dichotomen Begriffspaar mündlich oder schriftlich nicht richtig erfasst werden kann.
Um diese «Lücke» zu schliessen, kann man von «Vokalität» sprechen (Ursula Schaefer). Der Begriff betont, dass im Mittelalter die menschliche Stimme trotz Schrift das wichtigste Kommunikationsmedium ist und dass es zwischen Schriftlichkeit und Mündlichkeit vielfältige Wechselbeziehungen gibt. So können Texte im Hinblick auf eine Verlesung niedergeschrieben werden oder geschriebene Texte aus dem Latein übersetzt und in der Volkssprache für ein Publikum verlautlicht werden.
Zu beachten ist, dass der Begriff Vokalität den Fokus vor allem auf die Sprache bzw. sprachliche Strategien richtet. Das Ziel ist dabei, den analytischen Zugang zu den Quellen zu verbessern, in dem man die verschiedenen Versprachlichungsstrategien im Hinblick auf die Kommunikationssituation berücksichtigt.
Peter Koch und Wulf Oesterreicher haben deshalb «Sprache der Nähe» (Mündlichkeit) und «Sprache der Distanz» (Schriftlichkeit) unterschieden. Der medialen Dichotomie Mündlichkeit / Schriftlichkeit steht ein Kontinuum der Versprachlichungsstrategien gegenüber. Denn Texte, die im Hinblick auf eine mündliche Kommunikationssituation geschrieben werden, nehmen Elemente der «Sprache der Nähe» in sich auf, sind also, zumindest teilweise, konzeptionell mündlich abgefasst.

Nicht immer ist die Ausstellungsintention mit dem Verwendungszweck identisch. Geschichtsunterricht an der Klosterschule Einsiedeln anhand einer Königsurkunde aus dem 10. Jahrhundert.
Klosterarchiv Einsiedeln, Glasplatte 00865.

Der englische Historiker Michael Clanchy regte die analytische Unterscheidung des making, keeping und using an.
Diese Unterscheidung hilft bei der Analyse von Schriftgut und hat sich im Umgang mit regionalem Quellenmaterial bewährt. Die klassischen Fragen der Quellenkritik bzw. der antiken Rhetorik und der modernen Kommunikationstheorie: Wer, was, wann, wo, zu welchem Zweck und mit welchem Effekt niedergeschrieben hat, werden erweitert durch Fragen, wie die Herstellung eines Schriftstückes vor sich ging (making), wie die Aufbewahrung und Überlieferung organisiert wurde (keeping) und wie das Schriftstück gebraucht und eingesetzt wurde (using).
Durch diese Erweiterung löst sich die Interpretation der Quellen von der vorher allein massgeblichen Autorenintention. Es wird deutlich, dass sich die Intentionen bei der Herstellung von den Verwendungsweisen erheblich unterscheiden können. Im Hinblick auf die Verwendung muss z.B. der Aufbewahrungsort und die Zugänglichkeit berücksichtigt werden.
Alle drei Bereiche (making, keeping und using) umfassen Handlungen mit Schrift und Schriftstücken und können sich überschneiden. So kann man die Aufbewahrung einer Urkunde in der Kirche auch als using interpretieren.

«Wer auch immer zusammen mit den Schöffen (scabini) und unserer Hofgenossenschaft (familia) auf den Höfen (curiae) Gericht hält, sollte sich hüten, ihnen das, was dieses Buch enthält (quod in libro isto invenitur), vorweg anzugeben (proponatur). Vielmehr sollen die Rechte der Kirche (d.h. Prüms) von ihnen sorgfältig erfragt werden, denn nicht (d.h. kein Recht) ist in jeder Hinsicht zufriedenstellend (beschrieben), andere (Rechte) sind stark vernachlässigt, die nicht in diesem Buch geschrieben stehen [...].
Man erfrage von ihnen sorgfältig die Rechte der Kirche und höre (sie) darüber (an); und sollten sie über irgendetwas schweigen, das in diesem Buch ausgedrückt ist, dann halte man ihnen dies geflissentlich vor, und so werden sie sich umso mehr fürchten.»

Schwab, Ingo (Hg.), Das Prümer Urbar (Publikation der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde 20, Rheinische Urbare 5), Düsseldorf 1983, S. 175.

Der Umgang mit Schrift ist insbesondere seit dem Buchdruck inhaltsbezogen. Wir benutzen Schrift als Medium zur Kommunikation, sei es in Briefen und Emails, sei es in Büchern oder Zeitungen.
Es ist aber zu bedenken, dass in Zeiten beschränkter Schriftlichkeit, Schriftstücke auch mitteilungsbezogen verwendet wurden. Nicht was das Schriftstück mitteilt, sondern dass es schriftlich mitgeteilt wird und wie es mitgeteilt wird, spielt dann eine wichtige Rolle. Dieser Einsatz ist allerdings an Interaktionen (face-to-face Kommunikation) gebunden.
Schriftstücke werden mit anderen Worten in Interaktionen als Objekte und Symbole eingesetzt, um sozialen Rang, Kompetenz, Recht o.ä. zu markieren.
Auch werden Rituale nicht einfach aufgegeben, weil es nun schriftliche Regelungen gibt. Bei Grundstücksübertragungen an Klöster z.B. bleibt es üblich, die Urkunde «ad altarem» zu überreichen bzw. niederzulegen.
Urbare werden vermutlich auch zur Herrschaftsaktualisierung verwendet. Jedenfalls suggeriert Caesarius von Milendonk in seinem Kommentar aus dem 13. Jahrhundert zum Prümer Urbar eine solche Verwendungsweise. In der Herrschaftsvermittlung haben solche ritualisierten Interaktionen offenbar eine zentrale Rolle.

Assmann, Aleida / Jan Assmann, Das Gestern im Heute. Medien und soziales Gedächtnis, in: Klaus Merten u.a. (Hg.), Die Wirklichkeit der Medien, Eine Einführung in die Kommunikationswissenschaft, Opladen 1994, S. 114-140, hier S. 120.

Die zunehmende Verwendung von Schrift hat auch Folgen für das «Gedächtnis» einer Gesellschaft. Im Anschluss an Maurice Halbwachs hat insbesondere der Ägyptologe Jan Assmann das soziale Gedächtnis thematisiert.
Dabei unterscheidet er, um den problematischen Begriff des kollektiven Gedächtnisses zu vermeiden, zwischen kulturellem und kommunikativem Gedächtnis: Während das kulturelle Gedächtnis die für eine Gesellschaft zentralen Texte und Rituale erinnert (und vergisst), betrifft das kommunikative Gedächtnis die alltäglichen Praktiken und Interaktionen. Es umfasst den Zeitraum von drei bis vier Generationen, d.h. 80 bis 100 Jahre.
Für das kulturelle Gedächtnis bedeutet Verschriftlichung, dass gesellschaftliche Kohärenz immer weniger über sich wiederholende Rituale vermittelt wird. Stattdessen bzw. zusätzlich kommt es zur Kanonisierung heiliger Texte und deren Kommentierung. Es wird eine «textuelle Kohärenz» hergestellt.
Die pragmatische Verschriftlichung während des Hochmittelalters kann mit der Unterscheidung von kulturellem und kommunikativem Gedächtnis so beschrieben werden, dass Schrift immer mehr dazu benutzt wird, neben dem kulturellen Gedächtnis auch das kommunikative Gedächtnis zu «formatieren». Schrift wird nun nicht nur für die Aufzeichnung von «Wiedergebrauchsrede», sondern eben auch für die Aufzeichnung von «Gebrauchsrede» verwendet (Heinrich Lausberg).