Ein Gerichtsfall aus den Berner Turmbüchern (1582, Kurrent)

.

Bei den Berner Turmbüchern handelt es sich um Verhörprotokolle und Gerichtsurteile aus der Frühen Neuzeit. Sie wurden von den damaligen Gerichtsschreibern in Kurrentschrift verfasst und sind ab dem Jahre 1547 fast vollständig erhalten. In diesen frühneuzeitlichen Gerichtsakten aus dem Berner Käfigturm finden sich in chronologischer Abfolge die Aussagen von Inhaftierten, Zeuginnen und Zeugen, sowie die Urteile am Ende jedes Prozesses. Die Gerichtsfälle handeln von Vergehen, die in der damaligen Zeit von der Berner Stadtbevölkerung begangen wurden. Doch nicht nur der Berner Stadtbevölkerung, sondern auch anderen Angeklagten aus dem Berner Herrschaftsgebiet wurde der Prozess gemacht. Sie wurden von verschiedensten Landgerichten nach Bern in den Käfigturm überführt und verhört. In den Berner Turmbüchern finden sich vor allem Delikte, die der Hoch- und Blutgerichtsbarkeit zugeordnet werden können. Häufig kam es zu Anklagen wegen Diebstählen, Betrug, Sexualdelikten oder Vergehen gegen die hohe Obrigkeit und Ordnung. Auch Anklagen wegen Hexerei oder Gewaltdelikte finden sich in den Gerichtsakten.
 
Die Prozesse in den Turmbüchern verliefen stets nach dem selben Muster. Zuerst wird der Grund für die Anklage erläutert sowie das Datum des Verhörs und die daran teilnehmenden Personen genannt. Anschliessend werden die Inhaftierten und weitere Zeuginnen und Zeugen verhört und deren Aussagen protokolliert. Die Verhöre fanden meist in Form einer peinlichen Befragung statt. Das bedeutet, dass die Angeklagten psychischem oder physischem Druck ausgesetzt wurden, während sie ihre Zeugenaussagen zu Protokoll gaben. Die Art der Folter, falls diese zur Anwendung kam, wurde in den Dokumenten ebenfalls vermerkt. Am Ende jedes Gerichtsfalls wurde dann ein Urteil gesprochen.
 
Gegenstand dieser Übung ist der Prozess gegen Hanns Müller, den Schuhmacher, aus dem Jahre 1582. Hanns Müller wird in dem Turmbuch angeklagt und verhört, da er seine Frau dem düffell hingäbenn und etliche böse schwur gesagt haben soll. Zuerst wird der Fall von Müller näher erläutert und der Grund für seine Anklage genannt. Anschliessend wird er selbst befragt und seine Antworten in indirekter Rede von dem Gerichtsschreiber notiert. In der Transkriptionsübung kannst du nun herausfinden, welche Aussagen Hanns Müller während seiner Befragung zu Protokoll gegeben hat.