Päpstliche Privilegien

Schriften aus dem 13. Jahrhundert

Konvent Töss bei Winterthur
Bild von Heinrich Murer (1588-1638), Kantonsbibliothek Frauenfeld.

Das päpstliche Privileg von 1245 für das Kloster Töss – Erklärung

Als erstes nehmen wir ein Privileg für das Frauenkloster Töss unter die Lupe. Um den historischen Kontext, in dem diese Urkunde entstand, besser verstehen zu können, lohnt es sich, einen kurzen Blick auf die Geschichte dieses Konvents zu werfen. 

Im Jahr 1233 siedelte sich eine Gemeinschaft frommer Frauen in der Hofstatt und Mühle bei der hölzernen Tössbrücke an. Die Gebäude waren ein Geschenk des Kyburger Grafen Hartmann IV. Ab 1235 unterstand der Konvent der Seelsorge des Predigerordens (Dominikanerordens) in Zürich und lebte nach der Augustiner-Regel. Am 2. September 1245 erfolgte die Aufnahme in den weiblichen Zweig des Dominikanerordens. Diese Inkorporation musste von Papst Innozenz IV. bestätigt werden, was am 19. September 1245 geschah. In derselben Urkunde verlieh er dem Kloster verschiedene weitere Rechte.

Das Kloster Töss entwickelte sich in der Folge weiter und gehörte im Spätmittelalter zu den bedeutenderen Frauenklöstern des Dominikanordens in der ehemaligen Diözese Konstanz. Den Höhepunkt seiner Bedeutung erreichte es im 14. Jahrhundert, nachdem es sich der Mystikbewegung angeschlossen hatte. Berühmte Konventualinnen waren unter anderem die Prinzessin Elisabeth von Ungarn (ca. 1318-1336/37) oder die Mystikerin Elsbeth Stagel († um 1360 in Töss). 

Im Zuge der Reformation und später der Industrialisierung mussten die Klostermauern weichen. Wo früher das Kloster Töss stand, befindet sich heute der Hauptsitz des Rieter-Konzerns.