03 Urkunden aus dem Marchenstreit

Schriften aus dem 16. und 18. Jahrhundert

In welcher Beziehung stehen Tschudis «Antiquitatum» und KAE, A.BK.4?

Abschriften vergleichen – Erklärung

Die drei Abschriften aus dem 17. und 18. Jahrhundert beziehen sich zwar alle auf den ins Jahr 1217 datierten Schiedsspruch Graf Rudolfs, es liegen ihnen aber verschiedene Vorlagen zugrunde.
Während KAE, A.CK.5 eine wortwörtliche Abschrift von KAE, A.BK.4 ist, stützen sich KAE, A.CK.27 und KAE, A.CK.28 ausdrücklich auf Schriften von Aegidius Tschudi. Wie Du bereits weisst, liegen vom Glarner Magistraten und Geschichtsschreiber zwei Handschriften im Klosterarchiv Einsiedeln: Zum einen die «Antiquitatum» (KAE, A.CB.1), zum anderen der «Liber Heremi» (KAE, A.CB.2).
Die «Antiquitatum» enthalten hauptsächlich Abschriften verschiedener Urkunden. Um die Beziehung zwischen diesem Kopialbuch und dem als KAE, A.BK.4 überlieferten Schiedsspruch zu klären, müssen die beiden Handschriften zuerst verglichen werden.