02 Offnungen

Schriften aus dem 14., 15. und 17. Jahrhundert

.

Aus dem Urbar von 1331.
KAE, A.GI.2.

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Ffrag wer mines herren amman schirmen sol vor unfüg
Antwort: Der Vogt.

Hier ist die Transkription des gesuchten Abschnitts:
16. Ouch sol ein vogt sitzen bi des abtes amman ze meyen und ze herbste und sol den amman nicht irren an sinen gerichte und sol den amman schirmen vor unfuog.

Erstaunlich ist, dass hier der Text nahezu wörtlich mit der Frage übereinstimmt. Hat man also schon 1331 die Fragen gestellt, die im 15. Jahrhundert im Burkardenbuch notiert wurden? Oder wurden die Fragen im Burkardenbuch mit Hilfe der alten und vorhandenen Hofrechte zusammengetragen?
In der Einsiedler Überlieferung gibt es allerdings keine einzige Offnung, die dem Aufbau des Fragenkatalogs entspricht oder die alle Fragen beantwortet. Insofern ist es unwahrscheinlich, dass diese Zusammenstellung von Fragen für die schriftliche Aufzeichnung der Offnungen verwendet wurde.
Der Fragenkatalog war vielleicht eher für die Inszenierung der Frage-Antwort-Spiele an den Gerichtstagen gedacht als für eine einheitliche Erfassung der Einsiedler Rechte. Er wäre somit eine Art Regieanweisung für den Ammann. Dafür spricht, dass der Katalog keine Fragen in direkter Rede beinhaltet, sondern Aufforderungen, diese Fragen zu stellen.