Zürcher Ratsmanual – kleiner Rat
The transcription reads:
Vor meine gnädige Herren sind am
rechten gegen einander erschienen, herr
David Bürkli, buchführer und des grossen
raths, von hier, kläger an dem einen, dann
die buchhandlungsgesellschafft der herren Orell
Gessner Füssli, und mitinteressirten, auch
von hier, beklagte an dem anderentheil: betreffend
das vorhaben der lezteren, anstatt der bisher
in der absönderlichen Gessnerischen buch-
drukerei herausgekommenen montags zei-
tung, der woche zweimal, nämlich am mittwoche,
und am samstag, ein zeitungs-blatt dru-
ken zu lassen:
Streitigkeiten, wie jene zwischen David Bürkli und der Buchhandlungsgesellschaft Orell, Gessner und Füssli, wurden meist vor dem Kleinen Rat behandelt. Es gab auch Fälle, in denen der Kleine Rat besonders delikate Streitigkeitsfälle dem Grossen Rat weitergab und sie nicht selber verhandelte. Ab 1552 wurden im Kleinen Rat jeweils für die gleiche Ratsperiode zwei separate Protokollbände geführt. Je nach besprochener Thematik wurden Diskussionen und Beschlüsse entweder vom Stadtschreiber oder vom Unterschreiber (oder ihren jeweiligen Substituten) protokolliert.
Der vorliegende Eintrag entstammt dem Ratsprotokoll des Unterschreibers, der sich mehr den Themen der inneren zürcherischen Angelegenheiten widmete. Deshalb ist im ebenfalls überlieferten Ratsmanual des Stadtschreibers vom gleichen Jahr unter dem 5. Januar zwar ein Sitzungsprotokoll verfasst, aber kein Wort zur Klage von David Bürkli notiert.
Glossar:
absönderlich: besonders, namentlich
hh.: Herren
Mgherren: gängige Abkürzung für den Ausdruck «meine gnädigen Herren»
Unterschreiber: Berufsbezeichnung für Verwaltungsamt / Kanzleiamt