Streitbarer Gelehrter: Felix Hemmerli

Erste Seite aus Clarissimi viri Iuriumque doctoris Felicis Hemmerlin cantoris ... varie oblectationis opuscula et tractatus, Strassburg, ca. 1497; Digitalisat aus der ULB Darmstadt: http://tudigit.ulb.tu-darmstadt.de/show/inc-iv-5/0001).

Felix Hemmerli (auch Hemmerlin, Hämmerlein, Malleolus u.ä.), geboren 1388/89 in Zürich, war einer der grossen Zürcher Gelehrten seiner Zeit. Nach dem Studium der Rechte in Erfurt und Bologna kehrte er in seine Heimatstadt zurück und wirkte in verschiedenen kirchlichen Positionen, unter anderem als Kantor am Grossmünster. Er nahm am Konzil von Basel teil und begann danach zahlreiche Schriften zu publizieren. Ihr Spektrum reicht von kirchenpolitischen oder juristischen Gutachten über persönlich gefärbte Kritiken an Kirche und allgemeiner Moral bis zu einer ausführlichen Abhandlung über den Adel und die Rechtmässigkeit seiner Herrschaft (De Nobilitate et Rusticitate Dialogus). Mit dieser anti-eidgenössischen Haltung und seinem polemischen Stil machte er sich nicht nur Freunde: 1454 wurde er überraschend verhaftet, seiner Kantorenstelle am Grossmünster enthoben und zu lebenslanger Verwahrung bei den Franziskanern in Luzern verurteilt. Dort verbrachte er seinen Lebensabend und verfasste weitere Schriften – unter anderem eine ausführliche Klage über die ihm zugefügten Ungerechtigkeiten (Registrum Querele) – bis er 1458 verstarb.

Gegenstand dieser Übung ist Hemmerlis eigenhändige Einleitung zu den Schriften seines zutiefst verehrten Amtsvorgängers, Konrad von Mure, in der Handschrift ZB Ms Car C 56.